Anlage 10a FZV

(zu § 17 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)

Seite 1Fahrzeugscheinheftfür Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach§ 17 FZVDas vorstehende Kennzeichen ist                                                     Vorname, Name, Firma                                                     Straße und Hausnummer                                                     Postleitzahl, Wohnort/Firmensitzfür die in der Auflistung beschriebenen       Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.                                                     Ort, Datum                                                     Name der Zulassungsbehörde                                                     Unterschrift

Seiten 2 ff. lfd Nr.FahrzeugklasseFahrzeug-herstellerFINHubraumErst-zulassungZul.Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax.km/hVorneMitteHinten

letzte Seite HinweiseRote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-FahrzeugeZweckeDas rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:a) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugsb) Überführungsfahrten:Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienenc) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs