(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)
Seite 1Fahrzeugscheinheftfür Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach§ 17 FZVDas vorstehende Kennzeichen ist Vorname, Name, Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort/Firmensitzfür die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. Ort, Datum Name der Zulassungsbehörde Unterschrift
Seiten 2 ff. lfd Nr.FahrzeugklasseFahrzeug-herstellerFINHubraumErst-zulassungZul.Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax.km/hVorneMitteHinten
letzte Seite HinweiseRote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-FahrzeugeZweckeDas rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:a) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugsb) Überführungsfahrten:Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienenc) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienend) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs